ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auto Aufbereitung Leverkusen

§2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung

a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Autoaufbereitung.
c) Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden (Montag – Freitag) vor dem Erfüllungsdatum vom Kunden abgesagt wird (es reicht telefonisch), entsteht eine Aufwandspauschale von 80 Euro für den entfallenen Auftrag.
b) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
c) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.

§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

a) Im Regelfall nur BAR

§5 Reklamationen

a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
b) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht
aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.

c) Bei einer berechtigten Reklamation, hat die Auto Aufbereitung Leverkusen das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von der Auto Aufbereitung Leverkusen ein angemessener Preisnachlass gewährt.
d) Felgen Reparaturen dienen nur zu Kosmetischen Zwecken. Technische Eigenschaften wie Rundlauf oder Höhenschlag werden nicht überprüft. Vergewissern sie sich im Vorfeld ob es sich bei Ihrem Schaden um eine rein Kosmetische Aufbereitung Handelt.

§6 Haftung und Garantie

a) Auto Aufbereitung Leverkusen übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Auto Aufbereitung Leverkusen bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
– Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Auto Aufbereitung Leverkusen machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
c) Die Auto Aufbereitung Leverkusen übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innen- ebenso wie bei der Sitzreinigung, übernimmt die Auto Aufbereitung Leverkusen keine Haftung.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Auto Aufbereitung Leverkusen keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
e) Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl des Fahrzeuges oder des Inhaltes des Fahrzeuges kann keine Haftung übernommen werden.

§7 Formalien und schriftliche Absicherung

a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen. Diese dienen der rechtlichen Absicherung der Auto Aufbereitung Leverkusen
b) Mit der Unterzeichnung des Formulars, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

§8 Preise

a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen der Auto Aufbereitung Leverkusen dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall und Leistungserbringung sehr unterschiedlich sein, da individuell nach dem Zustand des Fahrzeuges, den Wünschen von Ihnen als Kunden und dem Pflegebedarf des Fahrzeuges abhängt.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Stand 01.03.2021
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

GERICHTSSTAND IST DER Standort von der Auto Aufbereitung Leverkusen